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   VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 1768/16 SN   

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https://dejure.org/2018,43279
VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 1768/16 SN (https://dejure.org/2018,43279)
VG Schwerin, Entscheidung vom 18.10.2018 - 2 A 1768/16 SN (https://dejure.org/2018,43279)
VG Schwerin, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 2 A 1768/16 SN (https://dejure.org/2018,43279)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 1768/16
    Eine Windenergieanlage auf schlankem Mast und mit schmalen Rotorflügeln kann im Hinblick auf ihr geringes bauliches Volumen in der optischen Wirkung derart zurücktreten, dass sie beispielsweise gegenüber einem Einfamilienhaus auch räumlich-gegenständlich als untergeordnet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - 4 C 18.81 -, BRS 40, Nr. 64, S.155).

    Zwischen diesen beiden Extremen gibt es eine breite Skala von mehr oder weniger "weiträumig" oder "eng" bebauten oder bebaubaren Gebieten, für die sich nicht auf den ersten Blick bejahen oder verneinen lässt, ob Windenergieanlagen ihrer Eigenart widersprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - 4 C 18.81 -, BRS 40, Nr. 64, S.156).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 1768/16
    Solche Spannungen können sich beispielsweise daraus ergeben, dass das Vorhaben einer bestimmten Ruhelage die Grundlage entzieht oder es die Gefahr herauf beschwört, den gegebenen Zustand in negativer Richtung in Bewegung zu bringen, weil die Rahmenüberschreitung nicht durch irgendeine Besonderheit begründet ist, durch die sich das Baugrundstück von den Nachbargrundstücken unterscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 -, BVerwGE 55, 369; BVerwG, Beschluss vom 25. März 1999 - 4 B 15/99 -, BRS 62 Nr. 101).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 1768/16
    Für das Einfügen im Rahmen von § 34 BauGB kommt es allerdings nicht auf die Feinheiten der §§ 16 ff. BauNVO, sondern auf die äußerlich sichtbaren Kriterien an (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18/92 - und Beschluss vom 3. April 2014 - 4 B 12/14 -).
  • BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14

    Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 1768/16
    Für das Einfügen im Rahmen von § 34 BauGB kommt es allerdings nicht auf die Feinheiten der §§ 16 ff. BauNVO, sondern auf die äußerlich sichtbaren Kriterien an (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18/92 - und Beschluss vom 3. April 2014 - 4 B 12/14 -).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
    Auszug aus VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 1768/16
    Solche Spannungen können sich beispielsweise daraus ergeben, dass das Vorhaben einer bestimmten Ruhelage die Grundlage entzieht oder es die Gefahr herauf beschwört, den gegebenen Zustand in negativer Richtung in Bewegung zu bringen, weil die Rahmenüberschreitung nicht durch irgendeine Besonderheit begründet ist, durch die sich das Baugrundstück von den Nachbargrundstücken unterscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 -, BVerwGE 55, 369; BVerwG, Beschluss vom 25. März 1999 - 4 B 15/99 -, BRS 62 Nr. 101).
  • VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16

    Ferienwohnnutzung im unbeplanten Innenbereich; gesicherte Erschließung

    Sie beziehen sich auf einzelne Fragen der baurechtlichen Zulässigkeit des baugenehmigungsbedürftigen Vorhabens der Beigeladenen (zur Unstatthaftigkeit eine Voranfrage, wenn sie auf die Klärung der Frage nach der Verfahrensfreiheit gerichtet ist, vgl. VG Schwerin, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 2 A 1768/16 SN, amtl. Umdruck S. 9), die zum Prüfprogramm im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren gehören.
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